Prüfpflicht

Die sicherheitstechnische Prüfung von Brandschutztüren muss laut Landesbauordnungen und der Arbeitsstättenrichtlinie mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person erfolgen. Sie dient dem Erhalt der Betriebssicherheit und der Sicherstellung, dass die Tür im Brandfall selbsttätig schließt und Feuer sowie Rauch zuverlässig abhält.

Wichtige Prüfschritte im Überblick

  • Sichtprüfung: Kontrolle auf Beschädigungen, fehlende Teile (z. B. am Türblatt oder Zarge) sowie unzulässige Veränderungen (z. B. nachträgliche Bohrungen, Aufkleber oder Keile, die das Schließen verhindern).
  • Dichtungen & Spaltmaße: Prüfung der Rauchdichtungen auf Vollständigkeit und korrekten Sitz.
  • Selbstschließung: Der Türschließer muss die Tür aus jedem Öffnungswinkel selbsttätig und sicher ins Schloss fallen lassen.
  • Schloss & Bänder: Überprüfung der Beschläge, Bänder und der Schlossfalle auf festen Sitz und ausreichende Schmierung.
  • Feststellanlagen: Verfügt die Tür über eine Feststellanlage, ist zusätzlich eine jährliche Prüfung und Abnahme (oft auch durch spezialisierte Fachkräfte) nach DIN 14677 erforderlich

Dokumentation und Pflichten

Als Betreiber (oder Arbeitgeber) sind Sie für die Instandhaltung und regelmäßige Prüfung verantwortlich. Das Prüfprotokoll muss im Falle eines Brandes oder für die Gebäudeversicherung aufbewahrt werden.

 

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